Menü
Suche

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeits­sicherheit

Vorschriften für das Arbeiten mit Polierscheiben und ähnlichen Werkzeugen

Von den beim Schleifen und Polieren eingesetzten Anlagen und Werkzeugen gehen erhebliche gesundheitliche Risiken aus. Für die Arbeitssicherheit ist der Einsatz geeigneter Schutzausrüstungen beim Schleifen und Polieren verpflichtend.

Darüber  hinaus ist der Betreiber der Anlagen grundsätzlich verpflichtet, alle bestehenden Gefährdungspotentiale wirksam zu minimieren. Dazu muß er auf Grundlage einer regelmäßigen Sicherheitsbewertung der Arbeitplätze geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Arbeitsumfeld gemäß Stand der Technik regelkonform zu gestalten.

Arbeitsschutz


ISO 7010 M013 Augen-/Gesichtsschutz benutzen

Augen- / Gesichtsschutz benutzen

Die vom Polieren ausgehenden Feinstäube sind schädlich für die Augen. Umherfliegende Teile können zu erhebliche Verletzungen an Gesicht und Augen führen


ISO 7010 M017 Atemschutz benutzen

Atemschutz benutzen

Beim Polieren entstehenden schwermetallbelastete und lungengängige Feinstäube


ISO 7010 M009 Handschutz benutzen

Handschuhe benutzen

Die beim Polieren freigesetzte Reibungswärme kann Verbrennungen an den Händen hervorrufen.


ISO 7010 M010 Schutzkleidung benutzen

Schutzkleidung benutzen

Umherfliegende Teile können am ganzen Körper zu empfindlichen Verletzungen führen.


ISO 7010 M003 Gehörschutz benutzen

Gehörschutz benutzen

Aufgrund der Lärmbelastung beim Schleifen und Polieren ist das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes regelmäßig erforderlich

Regeln und Richtlinien

Wir empfehlen unseren Kunden dringend die Beachtung und Umsetzung der einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Regeln und Richtlinien, insbesondere:

Weitere Informationen zum sicheren Schleifen und Polieren finden Sie hier:

Sichere Geschwindig­keiten

Alle rotierende Polier- und Bürstenwerkzeuge sind aus Gründen der Arbeitssicherheit mit Abdeckhauben und geeigneter Schutzausrüstung zu betreiben. Die sonstigen gesetzlichen, branchenüblichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie die sonstigen Herstellerempfehlungen, die niedrigere Werte bei der maximalen Umfangsgeschwindigkeit aufweisen, haben Vorrang gegenüber dieser Aufstellung.

Sichere Handhabung

Das Aufspannen von Polierscheiben erfordert eine wirksame Zentrierung. Polierscheiben aus Vollmaterial, Polierringe mit Festkern sowie Polierkörper mit Hohlkern müssen mit Hilfe geeigneter Spannflansche rund um die Zentrumsbohrung fixiert werden. Die Spannflansche sollen dabei mindestens 20 - 33 % der gesamten Scheibenfläche abdecken bzw. dem Durchmesser den seitlichen Abdeckungen entsprechen.

Falls sich Bohrung und Maschinenwelle im Durchmesser unterscheiden, erfolgt die Zentrierung mit Hilfe geeigneter Vorrichtungen: zu kleine Wellen können z. B. über Zentrierteller oder Adapter an den Bohrungsdurchmesser angepasst werden. Scheiben mit zu kleiner Bohrungen dürfen niemals gewaltsam über zu große Wellen gezwungen werden.

Polierscheiben dürfen nicht mit Unwucht betrieben werden. Zur Vermeidung einer Unwucht sind Polier- und Schleifscheiben liegend zu lagern. Die in Polierscheiben häufig verarbeiteten duroplastischen Klebemassen sind nur begrenzt schlagzäh. Die Werkzeuge sind deshalb vorsichtig zu behandeln und dürfen keinen harten Stößen oder Schlägen ausgesetzt werden.

Sichere Wellen

Zur Sicherstellung eines wirksamen Arbeitsschutzes dürfen die vom Hersteller von Polieranlagen vorgeschriebenen Wellendurchmesser und die Dimensionen der Werkzeuge unter keinen Umständen unter- bzw. überschritten werden.